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Facharztvertrag der AOK und Bosch BKK

Der Facharztverträge Psychotherapie der AOK und Bosch BKK in Baden-Württemberg ermöglichen es, versicherten Patienten einen schnelleren, unbürokratischen Zugang zu psychotherapeutischer Behandlung zu gewähren ohne aufwendiges Antragsverfahren und die therapeutische Behandlung vielmehr an Ihren Bedürfnissen als Patient auszurichten. Versicherte erhalten - bei freien Kapazitäten - zeitnah einen Vorgesprächstermin und Therapieplätze, da die Behandlung außerhalb der regulären KV-Kontingente erfolgt. 

Wichtige Aspekte zum AOK-/Bosch BKK-Facharztvertrag Psychotherapie:

  • Vorteile für Patienten: Schnellere Terminvergabe, unkomplizierte Antragstellung (keine Gutachterverfahren).

  • Teilnahmevoraussetzungen: Die vorherige Einschreibung in das AOK-Hausarztprogramm erforderlich.

  • Ablauf: Wenn Sie schon im AOK-Hausarztprogramm sind, kann die Einschreibung in den Psychotherapie-Vertrag der AOK direkt in unserer Psychotherapiepraxis erfolgen.

  • Inhalt: Der Vertrag zielt darauf ab, die Versorgung durch Vernetzung zu verbessern und Wartezeiten für Psychotherapie zu verkürzen

 

Weitere Informationen zum AOK-Facharztvertrag finden Sie hier oder Sie wenden sich an Ihre AOK. Ebenso finden Sie weitere Informationen zum BOSCH BKK-Facharztvertrag hier

Psychotherapievertrag der Mercedes-Benz BKK und weiterer BKKen

Die Mercedes-Benz BKK hat einen eigenen Facharztvertrag, ebenso viele andere BKKen. 

Bei diesen Facharztvertrag für Psychotherapie müssen Sie nicht in einem Hausarztvertrag eingeschrieben sein. Auch ist mit einer Einschreibung keine weitere Bindung an andere Fachärzte mit Facharztvertag vorhanden. 

Die Vorteile der oben beschriebenen Psychotherapieverträge bestehen hier ebenso. 

Weitere Informationen über den Psychotherapie-Facharztvertrag der Mercedes-Benz BKK finden Sie hier

Sind Sie bei einer anderen BKK versichert, fragen Sie Ihre Krankenkasse, ob diese an dem Facharztvertrag teilnimmt oder informieren Sie sich hier.

Weitere Informationen erhalten Sie direkt bei Ihrer Krankenkasse.

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