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Behandlungsspektrum

Gegenstand unseres psychotherapeutischen Arbeitens sind Symptome wie Ängste, Zwänge, Depressionen, Traumatisierungen, Burn-out, Essstörungen, Schmerzzustände, Schlafstörungen, psychosomatische Erkrankungen oder körperliche Funktionsstörungen. Ob eine behandlungsbedürftige psychische Erkrankung vorliegt und Ihre Problematik zu unserem Praxiskonzept passt, muss im Einzelfall im Rahmen einer ausführlichen Diagnostik abgeklärt werden.

Behandlungsbedingungen/Ausfallhonorar

Unsere Praxis wird als Bestellpraxis geführt, das heißt, dass vereinbarte Termine speziell für Sie reserviert sind. Bei kurzfristigen Absagen können diese Termine oftmals nicht neu belegt werden. Daher bitten wir, bei Verhinderung einen Termin so früh wie möglich, allerdings spätestens 72 Stunden (3 Tage) vor dem Termin abzusagen (telefonisch oder per Email). Bei Absagen später als 72 Stunden vor dem Termin – egal aus welchen Gründen, auch bei Krankheit (oder anderen unverschuldeten Ursachen) – wird nach § 615 BGB eine Ausfallvergütung bei Vereinbarung einer Einzeltherapiestunde (à 50Min.) in Höhe von 55€ (plus Porto), bei Vereinbarung einer Doppelstunde (à 100Min.) in Höhe von 110€ (plus Porto) in Rechnung gestellt. Bei der Verhinderung bei einer Gruppentherapiesitzung wird ein Ausfallhonorar von 55€ (plus Porto) fällig. Sollte der Termin neu belegt werden können, stellen wir selbstverständlich kein Ausfallhonorar in Rechnung

Behandlungskosten

Die Kosten für eine Psychotherapie werden - bei Vorliegen eines behandlungsbedürftigen Symptomatik - üblicherweise von den gesetzlichen Krankenkassen vollständig übernommen. Dies gilt auch für die Selektivverträge (s.u.).


Bei Privat- oder Beihilfepatienten mit privater Zusatzversicherung ergeben sich die Kostenübernahmen aus Ihren jeweiligen abgeschlossenen Tarifbedingungen. Wir bitten um eine vorherige Abklärung mit Ihren privaten Krankenkassen bzw. den Beihilfen. 

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