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Psychotherapie

Was ist Psychotherapie? Erläuterung des Begriffs (griechisch für „Seele pflegen“). Es wird als Oberbegriff für wissenschaftlich fundierte Verfahren zur Heilung seelischer und körperlicher Leiden beschrieben, die auch der persönlichen Weiterentwicklung dienen.

Verhaltenstherapie

Was ist Verhaltenstherapie? Beschreibung des Richtlinienverfahrens mit Fokus auf Hilfe zur Selbsthilfe, Selbstbestimmung und Selbststeuerung. Ziel ist die Einsicht in Ursachen der Problematik und die Vermittlung von Methoden zur Problembewältigung. Therapieziele werden gemeinsam im Einklang mit den Werten der Patienten erarbeitet.

Behandlungsspektrum

Gegenstand unseres psychotherapeutischen Arbeitens sind Symptome wie Ängste, Zwänge, Depressionen, Traumatisierungen, Burn-out, Essstörungen, Schmerzzustände, Persönlichkeitsstörungen, Schlafstörungen, psychosomatische Erkrankungen oder körperliche Funktionsstörungen. Ob eine behandlungsbedürftige psychische Erkrankung vorliegt, muss im Einzelfall im Rahmen einer ausführlichen Diagnostik abgeklärt werden.

Behandlungskosten

Die Kosten für eine Psychotherapie werden - bei Vorliegen eines behandlungsbedürftigen Symptomatik - üblicherweise von den gesetzlichen Krankenkassen vollständig übernommen.

Bei Privatpatienten oder Beihilfepatienten mit privater Zusatzversicherung ergeben sich die Kostenübernahmen aus Ihren jeweiligen Tarifbedingungen. Wir bitten um eine vorherige Abklärung mit Ihren privaten Krankenkassen bzw. den Beihilfen. 

Behandlungsbedingungen

Absage von vereinbarten Stunden, Verspätungsregelung, ausgefallene Stunden:

Da unsere psychotherapeutische Praxis als Bestellpraxis geführt wird und psychotherapeutische Behandlungen über einen längeren Zeitraum an reservierten Terminen durchgeführt werden, kann ein freigewordener Termin bei kurzfristigen Absagen in der Regel nicht anderweitig besetzt werden.

Deshalb verpflichtet sich der Patient, bei Verhinderung eines vereinbarten Behandlungstermins den Termin so früh wie möglich, allerdings spätestens 72 Stunden (3 Tage) vor dem Termin abzusagen (telefonisch oder per Email). Bei Absagen später als 72 Stunden vor dem Termin – egal aus welchen Gründen, auch bei Krankheit (oder anderen unverschuldeten Ursachen) – wird dem Patienten nach § 615 BGB eine Ausfallvergütung bei Vereinbarung einer Einzeltherapiestunde in Höhe von 55€ (plus Porto), bei Vereinbarung einer Doppelstunde in Höhe von 110€ (plus Porto) in Rechnung gestellt. Bei der Verhinderung bei einer Gruppentherapiesitzung wird ein Ausfallhonorar von 55€ (plus Porto) fällig.

Eine Erstattung dieser Ausfallvergütung durch den Kostenträger ist nicht möglich.

Kann der Termin von Seiten der Therapeutin anders besetzt werden, muss keine Ausfallvergütung bezahlt werden.

Diese Regelung gilt auch für Erstgesprächstermine bzw. Sprechstundentermine.

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