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Psychotherapie

Was ist Psychotherapie?
Die Bezeichnung Psychotherapie stammt aus dem Griechischen, wobei psyché ‘Atem, Hauch, Seele’  und therapeùein ‘pflegen/sorgen’ bedeutet. Psychotherapie ist ein Oberbegriff für alle Formen psychologischer Verfahren, die auf die Behandlung psychischer und psychosomatischer Krankheiten oder Leidenszustände zielen, dabei kommen wissenschaftlich fundierte und überprüfte Methoden zur systematischen Anwendung. Die therapeutische Beziehung wird so gestaltet, dass dem Patienten Veränderungen in Richtung einer Heilung von seelischem und körperlichem Leiden ermöglicht werden. Gleichzeitig kann damit eine persönliche Weiterentwicklung verbunden sein.

Verhaltenstherapie

Was ist Verhaltenstherapie?
Schon zu Beginn meiner beruflichen Orientierung war mir die Begleitung von Menschen zur Selbsthilfe mit den Leitmotiven einer verbesserten Selbstbestimmung, Selbstverantwortung und Selbststeuerung wichtig. Dieses Menschenbild habe ich in der theoretischen Fundierung der Verhaltenstherapie wiedergefunden, auf deren wissenschaftlichen Erkenntnissen mein therapeutisches Arbeiten basiert. Die Verhaltenstherapie stellt neben der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie und der Psychoanalyse eines der drei Richtlinienverfahren in der gesetzlichen Gesundheitssorge dar. Ziel der Behandlung ist dabei, zusammen mit dem Patienten zur Einsicht in die individuellen Ursachen und Entstehung seiner Problematik zu gelangen und ihm gleichzeitig Methoden an die Hand zu geben, mit denen eine bessere Problembewältigung ermöglicht wird. Dabei geht die Verhaltenstherapie im Kern davon aus, dass Verhalten auf unterschiedliche Weisen gelernt wird und daher auch wieder „verlernt“ werden kann. Wesentliche Einflussfaktoren stellen dabei Emotionen, Gedanken und Bewertungen dar.
Im Einklang mit den Wertvorstellungen des Patienten werden die Ziele der Therapie gemeinsam entwickelt. Aus der reichen Methodenvielfalt der Verhaltenstherapie werden wir die für Sie passenden auswählen. Grundlage der Behandlung stellt eine ausführliche Problem- und Verhaltensanalyse dar, wobei versucht wird, diejenigen Einzelaspekte zu verändern, die für das Problem wesentlich sind.

Behandlungsspektrum

Gegenstand unseres psychotherapeutischen Arbeitens sind Symptome wie Ängste, Zwänge, Depressionen, Traumatisierungen, Burn-out, Essstörungen, Schmerzzustände, Persönlichkeitsstörungen, Schlafstörungen, psychosomatische Erkrankungen oder körperliche Funktionsstörungen.
Ob eine behandlungsbedürftige psychische Erkrankung vorliegt, muss im Einzelfall im Rahmen einer ausführlichen Diagnostik abgeklärt werden. Dabei stellt die Beeinträchtigung wichtiger Lebensbereiche und das persönliche Leiden wesentliche Kriterien dar.

Behandlungskosten

In meiner Praxis in Untergrombach können sowohl Privat- und Beihilfepatienten als auch Patienten der gesetzlichen Krankenkassen behandelt werden. Eine psychotherapeutische Behandlung wird – bei Vorliegen einer entsprechenden Indikation – durch die privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen als auch den gesetzlichen Krankenkassen in der Regel übernommen. Mein Honorar richtet sich bei Privat- und Beihilfepatienten nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).


In meiner Praxis in Eggenstein-Leopoldshafen werden vorrangig gesetzlich Versicherte behandelt werden. Ich bin in folgende Selektivverträge eingeschrieben: Psychotherapievertrag der BKK VAG, der BKK GWQ und PNP-Vertrag der AOK BW.

Behandlungsbedingungen

Absage von vereinbarten Stunden, Verspätungsregelung, ausgefallene Stunden

Da die psychotherapeutische Praxis als Bestellpraxis geführt wird und psychotherapeutische Behandlungen über einen längeren Zeitraum an reservierten Terminen durchgeführt werden, kann ein freigewordener Termin bei kurzfristigen Absagen oft nicht anderweitig besetzt werden.

Deshalb verpflichtet sich der Patient, bei Verhinderung eines vereinbarten Behandlungstermins den Termin so früh wie möglich, allerdings spätestens 3 Tage (72 Stunden) vor dem Termin abzusagen (telefonisch oder per Email). Bei Absagen später als drei Tage vor dem Termin – egal aus welchen Gründen, auch bei Krankheit (oder anderen unverschuldeten Ursachen) – wird dem Patienten nach § 615 BGB eine Ausfallvergütung bei Vereinbarung einer Einzeltherapiestunde in Höhe von 50€, bei Vereinbarung einer Doppelstunde in Höhe von 100€ in Rechnung gestellt. Bei der Verhinderung bei einer Gruppentherapiesitzung wird ein Ausfallhonorar von 50€ fällig. Eine Erstattung dieser Ausfallvergütung durch den Kostenträger ist nicht möglich. Kann der Termin von Seiten der Therapeutin anders besetzt werden, muss keine Ausfallvergütung bezahlt werden.

Diese Regelung gilt auch für Erstgesprächstermine bzw. Sprechstundentermine.

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